Inhalt
1. Abschnitt, 6. Baulos (Deich im Bereich Kalkar-Wisselward bis Kalkar-Grieth, rund 2,00 km)
Diese Baulosstrecke ist Teil des 2002 planfestgestellten ersten Sanierungsabschnitts.
Die Strecke ist dadurch charakterisiert, dass auf gesamter Länge auf der Deichkrone eine Landesstraße verläuft. Diese Straße wird auch nach dem Deichneubau weiterhin auf der Krone verlaufen, dann aber durch einen wasserseitig geführten Geh- und Radweg ergänzt.
Der Deichverband hatte bei der Bezirksregierung beantragt, im Bereich eines Edelobstbetriebes die Rückverlegung etwas reduzieren zu dürfen, um nicht in die Obstplantage eingreifen zu müssen. Eine Reduzierung der Rückverlegung um 38.000 m³ Retensionsvolumen hätte an dieser Stelle eine Kostenminderung von mind. 0,55 Mio. € ermöglicht. Für den Rhein wäre in diesem Planungsabschnitt ein Retentionsgewinn von ca. 234.000 m³ (statt 272.000 m³) verblieben.
Für die Bezirksregierung ist eine Antragsgenehmigung nur dann möglich, wenn der Deichverband spätestens mit der Realisierung dieses Bauloses 38.000 m³ Retentionsraum in räumlichem Zusammenhang ausgleicht. Da dies nicht machbar war, gab es für den der Deichverband nur noch die Möglichkeit, die planfestgestellte Trasse umzusetzen.
Nach langer Sperrung (ab August 2017) ist die Landstraße 8 auf der Deichkrone ab dem 4. April 2020 wieder für den Verkehr freigegeben. Auch der neu angelegte Radweg kann genutzt werden.
Die Bauleistungen wurden im Juni 2020 abgenommen. In den kommenden Monaten werden noch restliche Arbeiten (z. B. Zaunarbeiten und Rekultivierung landseitiger Arbeitsfläche) ausgeführt.