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Deichläufer und Deichwachen
Die Deichläufer/Deichwachen haben bei Hochwasser die Aufgabe, ihren Deichabschnitt gewissenhaft zu beobachten, damit auch der kleinste Schaden sofort erkannt und behoben werden kann.
Kontrollgänge sind immer von zwei Personen durchzuführen
- Eine Person kontrolliert von der Deichkrone aus die wasserseitige Böschung und die Deichkrone selbst.
- Die zweite Person kontrolliert am landseitigen Böschungsfuß bzw. auf der Berme den Deich landseitig und das angrenzende Gelände einschließlich des möglicherweiser vorhandenen Seitengrabens.
- Bei Kontrollen unmittelbar an der Wasserlinie sichert die zweite Person von der Deichkrone.
Wasserseits ist besonders zu achten auf:
- Treibgut, das Böschungsschäden verursachen könnte
- vorhandene Böschungsschäden
- Veränderung der Deichböschung
Landseits ist besonders zu achten auf:
- Sickerwasser (Austritt von klarem Wasser)
- Qualmwasser (Austritt von trübem Wasser)
- Abrutschungen am Deichfuß
- Veränderungen der angrenzenden Geländeform
Befahren des Deiches
- Das Befahren des Deiches ist nur noch für die Einsatzkräfte auf der befestigten Deichfläche (Deichkrone bzw. landseitige Berme) gestattet.
- Fahrzeugbegegnungen sollten möglichst vermieden werden - Einbahnstraßenverkehr! - oder sollten vorrangig an Ausweichstellen oder Deichrampen stattfinden.
- Bei Begegnung zweier Fahrzeuge auf dem Deich oder der landseitigen Berme hat das landseitig befindliche Fahrzeug soweit wie möglich rechts anzuhalten, bis das andere Fahrzeug es passiert hat!
Wichtig
- Bei Meldungen von besonderen Beobachtungen ist grundsätzlich der Deich-Kilometer anzugeben!
- Sinkende Wasserstände bedeuten nicht gleichzeitig auch eine Entspannung bzw. Gefährdungsminderung für den Deichkörper!
- Die Kontrollgänge und die Sorgfaltspflicht bei der Kontrolle sind auch in diesem Fall beizubehalten!