Inhalt

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft ist im Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie soll über die Ländergrenzen hinweg im Sinne einer integrierten Gewässerschutzpolitik eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken.

Die WRRL ist durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Landeswassergesetz (LWG) umgesetzt worden. Danach sind bis Ende Dezember 2015 folgende Bewirtschaftungsziele zu erreichen:

  • bei natürlichen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Zustand
  • bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand
  • beim Grundwasser ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand

Die Frist Ende Dezember 2015 kann von den Wasserbehörden um höchstens zweimal 6 Jahre verlängert werden. Weitere Verlängerungen sind möglich, wenn sich die Ziele aufgrund von natürlichen Gegebenheiten auch nicht innerhalb des verlängerten Zeitraums erreichen lassen.

Das Verbandsgebiet gehört zur Planungseinheit 1.000 innerhalb des Einzugsgebietes "Rheingraben-Nord". Teilweise ist das Gebiet auch von der Planungseinheit 1.500 betroffen, in der das Rhein-Vorland zwischen dem Strom und dem Banndeich betrachtet wird.

Die Zielsetzungen der WRRL haben alle Gewässer zu erfüllen, die ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km² haben. Dies sind im Verbandsgebiet folgende Gewässer:

  • Kalflack / Hohe Ley
  • Niedere Ley
  • Boetzelaer Ley
  • Bruckhofsche Ley
  • Cannesgraben
  • Griethauser Altrhein
  • Spoykanal / Wetering

Insgesamt sind damit für rd. 87 Kilometer Gewässer im Verbandsgebiet die Vorgaben der WRRL umzusetzen. Hierzu sind in den nächsten Jahren die erforderlichen Abläufe und Maßnahmen, die auf den bereits erfolgten Teilschritten der WRRL (Bestandsaufnahme und Maßnahmenprogramm) aufbauen, zu konkretisieren.

Für die anstehenden weiteren Bearbeitungsphasen besteht die vorrangige Zielsetzung, die Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit den Verbandsmitgliedern durchzuführen.

Protokoll der 1. Kooperationssitzung vom 21.06.2010

Protokoll der 2. Kooperationssitzung vom 15.04.2011

Anlage zum Protokoll der 2. Kooperationssitzung - vorläufige Maßnahmenkonzeption Wetering

Protokoll der 3. Kooperationssitzung vom 19.07.2011

Anlage zum Protokoll der 3. Kooperartionssitzung - Maßnahmenkonzeption_Wetering

Protokoll der 4. Kooperationssitzung vom 09.11.2011

Anlage zum Protokoll der 4. Kooperationssitzung - Maßnahmenkonzeptionen der übrigen berichtspflichtigen Gewässer

Protokoll der 5. Kooperationssitzung vom 23.01.2012

Anlage zum Protokoll der 5. Kooperationssitzung

Protokoll der Kooperationssitzung 2013

Anlage 1 zum Protokoll der Kooperationssitzung 2013 - Umsetzung des UFP durch den DVXK

Anlage 2 zum Protokoll der Kooperationssitzung 2013 - Umsetzungsfahrplan DVXK - Herr Klingel, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54

Anlage 3 zum Protokoll der Kooperationssitzung 2013 - Verwendung von naturschutzrechtlichem Ersatzgeld im Zusammenhang mit der WRRL - Herr Haubrok, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51

Kontakt

Ansprechpartner
Noack, Volker
Telefon
0 28 21 / 79 99-31
Telefax
0 28 21 / 79 99-44
E-Mail
volker.noack@dvxk.de
Adresse
Oraniendeich 440, 47533 Kleve