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In der Planung befindliche Maßnahmen

3. Abschnitt, 3. Baulos (Deich im Bereich Kleve-Griethausen bis Kleve-Brienen, rund 1,5 km)

Übersichtskarte Deichsanierungsstrecke  Kleve-Griethausen bis Kleve-Brienen

Diese Strecke ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der gesamten Länge eine städtische Straße auf der Deichkrone verläuft, die auch als Deichverteidigungs- und Deichüberwachungsweg dient.
Die Planung für diesen Abschnitt wurde bislang zurückgestellt, weil die vorhandene Deichhöhe bereits der Soll-Höhe für das maßgebende Bemessungshochwasser 2004 (BHQ2004) einschließlich einem Meter Sicherheitsmaß, dem sogenannten Freibord, entspricht.
Im Sommer 2016 ist nun mit der Planung zur Deichsanierung begonnen worden. Dabei wird auf Wunsch des Nachbarverbandes Kleve-Landesgrenze von der Schleuse in Brienen bis zum Johanna-Sebus-Denkmal ein Teilstück mit überplant, das in der Zuständigkeit des dortigen Verbandes liegt. Die anteiligen Kosten werden vom Verband Kleve-Landesgrenze übernommen.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein als Eigentümervertreter und Betreiber der Schleuse in Kleve-Brienen hat dieses Bauwerk dauerhaft stillgelegt. Nicht mehr benötigte Bauwerke in einem Deich sind im Zuge der Deichsanierung zu entfernen. Daher ist die Entfernung des Schleusenbauwerkes Bestandteil der Planung zur Deichsanierung.  Außerdem sollen auch alle weiteren Gebäude auf dem Schleusengrundstück beseitigt werden.
Die Deichsanierung am Rhein soll nach dem Willen der Landesregierung bis 2025 abgeschlossen werden. Um dieses Ziel nicht zu verfehlen, wurde die Planung zur Deichsanierung weiter bearbeitet, obwohl noch nicht geklärt ist, ob eine neue Schleuse für die Freizeitschifffahrt (z. B. von der Stadt Kleve) errichtet wird.
Die Antragsunterlagen zur Deichsanierung wurden Anfang Juli 2019 zwecks Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung in Düsseldorf eingereicht.
Eine Einbeziehung einer Bootsschleuse in das kommende Planfeststellungsverfahren wird nicht mehr möglich sein. Sonst würden Verzögerungen eintreten, die vom Deichverband aus Sicht des Hochwasserschutzes nicht akzeptabel sind.Der Bau einer Sportbootschleuse ist dennoch nicht ausgeschlossen, wenn von interessierter Seite nach Abschluss des nun beantragten Verfahrens eine Änderung der Planfeststellung in Abstimmung mit Bezirksregierung und Deichverband veranlasst wird. Voraussetzung für ein Änderungsverfahren vor dem Abriss der Schleuse dürfte allerdings sein, dass ausreichende Planungen für die Errichtung einer Sportbootschleuse in der Deichsanierungsstrecke vorliegen. Diese Planungen sind nicht vom Deichverband zu erstellen.

3 Abschnitt, 4. Baulos (Deich im Bereich  Knollenkamp bis zur B220/Rheinbrücke Emmerich, rund 6,1 km)

Übersichtskarte Deichsanierungsstrecke Kalkar-Grieth bis Rheinbrücke Emmerich

Bei dieser Teilstrecke handelt es sich um den in den 1960iger Jahren vollständig neu gebauten Deich aus der damaligen Deichbaumaßnahme "Grieth-Griethausen". Mit der Planung zur notwendigen Deichsanierung wurde im Herbst 2018 begonnen.
Vom Bereich Grieth-Knollenkamp rheinabwärts bis zur Landesstraße 8 der vorhandene Deich abgetragen und durch einen neuen 3-Zonen-Deich ersetzt werden. Im weiteren Verlauf hat der heute vorhandene Deich durch die Landesstraße einschließlich Radweg auf der Deichkrone eine Überbreite gegenüber der üblichen Deichkronenbreite von 5,0 m bei einem 3-Zonen-Deich.
Am 8. Mai 2019 wurden die Anlieger an der Sanierungsstrecke über den Stand der Planungen bzw. das Ergebnis der Vorplanung informiert.
Aus der Vorplanung ist die nachfolgend beschriebene Variante als Vorzugsvariante hervorgegangen..
Im Anschluss an den bereits sanierten Deich im Bereich "Knollenkamp" soll das Regelprofil des Deichzonendeiches auf einer Länge von ca. 1.870 m (Abschnitt 1 der Sanierungsstrecke) bis zum "Müllershof" fortgeführt werden. In diesem Abschnitt muss zu Beginn eine Deichrückverlegung zum Ausgleich von Verlusten am Abflussquerschnitt vorgesehen werden.
Im anschließenden Abschnitt 2 (ca. 1.630 m) der Sanierungsstrecke soll der vorhandene Banndeich ebenfalls vollstänig abgetragen und durch einen Deich mit Sonderquerschnitt ersetzt werden. Der Sonderquerschnitt hat eine Kronenbreite von 7,0 m (statt 5,0 m) bei Verzicht auf die landseitige Auflastberme. Der üblicherweise auf der Auflastberme liegende Deichverteidigungsweg ist auf der Deichkrone vorgesehen.
Der verbleibende Abschnitt 3 mit einer Sanierungslänge von ca. 2.950 m soll nur angepasst und nicht vollständig neu errichtet werden. Im Abschnitt 3 liegt heute die Landesstraße 8 fast bis zur Rheinbrücke Emmerich (B 220) auf der Deichkrone. Das soll auch so bleiben. Auf der Wasserseite muss jedoch eine zusätzliche Dichtungsschicht vorgesehen werden. Außerdem soll das vorhandene Fehlmaß im Freibordbereich der Deichöhe von 0,30 m bis 0,62 m auf der dem Rhein zugewandten Deichseite durch einen Erdwall beseitigt werden. Im Bereich der Hofstellen zwischen Landesstraße und dem Rhein soll auf dem Erdwall ein Deichverteidigungsweg angelegt werden, um im Hochwasserfall in Kombination von Landesstraße und diesem neuen Weg eine durchgängige Kontroll- und Einsatzwegeführung zu haben.
Die Stadt Kalkar wünscht eine Nutzung des Deichkronenweges rheinabwärts von Grieth. Daher wird voraussichtlich im Abschnitt 2 eine Anbindung an den Radweg an der Landesstraße 8 mit Errichtung einer Querungshilfe erforderlich. Die Lage der Anbindung ist noch nicht geklärt.
Im Bereich des "Müllershofes" soll der Deichverteidigungsweg auf der Auflastberme enden. Daher ist eine neue Anbindung an dieser Stelle zur Landesstraße aus Gründen des Hochwasserschutzes vorgesehen.
Die anschließend eingestellten Pläne zeigen einen Übersichtsplan an der ca. 6.450 m langen Sanierungsstrecke und die vorgesehehen Regelprofile zu den Abschnitten 1, 2 und 3.

Übersichtsplan

1. Abschnitt -Deichquerschnitt mit Auflastberme

2. Abschnitt  - Sonderquerschnitt ohne Auflastberme

3. Abschnitt - Anpassung im Bereich der Hofstellen

3. Abschnitt - Anpassung zwischen den Hofstellen