Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
Die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde ohne Rechtspersönlichkeit (§ 114 der Gemeindeordnung - GO) werden als Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie nach der Betriebssatzung dieses Eigenbetriebs geführt.