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Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen

Die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde ohne Rechtspersönlichkeit (§ 114 der Gemeindeordnung - GO) werden als Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie nach der Betriebssatzung dieses Eigenbetriebs geführt.