Deichverband Xanten - Kleve

Wahlen zum Erbentag

In Abständen von fünf Jahren sind alle Verbandsmitglieder dazu aufgerufen, die Mitglieder des Erbentages für den Deichverband Xanten-Kleve zu wählen. Im Oktober/November 2024 stehen die Erbentagswahlen in den einzelnen Bezirken an.


Mitglieder des Verbandes sind:

  1. Eigentümer von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechen (z. B. Erbbaurecht) und Anlagen im Verbandsgebiet, 
  2. Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die aus der Durchführung des Verbandsunternehmens Vorteile haben oder die Durchführung von Verbandsaufgaben erschweren.

Die Wahlen finden in 10 nach Bezirken aufgeteilten Teilmitgliederversammlungen statt.

Die Teilmitgliederversammlungen beginnen jeweils um 19:00 Uhr. In diesen Versammlungen wird darüber hinaus auch über die Verbandsarbeit berichtet. Die eigentliche Wahl findet in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr statt.

DatumBezirkOrt
08.10.2024Hohe LeyPfarrheim Labbeck
10.10.2024WardtHagelkreuzschule Lüttingen
29.10.2024VynenBürgerhaus Vynen
05.11.2024ErschwererSitzungsraum DVXK
12.11.2024Boetzelaer LeyJugendheim Niedermörmter
14.11.2024KleverhammSchützenhaus Griethausen
19.11.2024SalmorthAlte Schule Schenkenschanz
21.11.2024AltrheinAlte Schule Huisberden
26.11.2024Till-MoylandZur Dorfschmiede
28.11.2024Wissel-GriethBürgerhaus Grieth


Die Bezirkseinteilung erfolgt auf Grundlage der Regelungen in § 10 der Verbandssatzung. Die Bezirksgrenzen sind in einer Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellt.


Falls Sie nicht sicher sind, zu welchem Bezirk Sie gehören, können Sie über die nachfolgende Tabelle auf Basis der Gemarkung Ihren Bezirk finden. An den Gemarkungsgrenzen kann unter Umständen eine abweichende Regelung gelten.

BezirkGemarkung
AltrheinHurendeich, Warbeyen, Huisberden
Boetzelaer LeyKalkar, Hanselaer, Hönnepel, Niedermörmter, Appeldorn, Neulouisendorf, Uedemerbruch, Uedemerfeld, Keppeln
Hohe LeyBirten, Labbeck, Sonsbeck, Veen
KleverhammBrienen, Griethausen, Kellen, Kleve, Materborn, Schneppenbaum, Hau, Pfalzdorf
SalmorthSalmorth, Schenkenschanz
Till-MoylandTill-Moyland, Altkalkar, Louisendorf
VynenMarienbaum, Obermörmter, Vynen
WardtWardt, Xanten
Wissel-GriethEmmericher Eyland, Bylerward, Grieth, Wissel, Wisselward


Wahlberechtigt ist jedes Verbandsmitglied. Es hat sich durch Beitragsbescheid und Personalausweis am Wahlabend auszuweisen. Ein Mitglied kann sich vertreten lassen. Ein Vertreter kann bei der Stimmabgabe nicht mehr als 3 Mitglieder vertreten. Der Vertreter muss sich durch Vollmacht und Beitragsbescheid des zu vertretenden Mitgliedes ausweisen.

Sofern ein Mitglied in mehreren Bezirken Eigentum besitzt, so hat es sich vor der Wahl gegenüber dem Deichverband zu erklären, wenn es seine Wahl in einem Bezirk ausüben will, der nicht sein im Beitragsbescheid genannter Wohnsitz ist.

Ist ein Verbandsmitglied eine juristische Person (z. B. Verein, Stiftung, Anstalt, Kommune), muss sich die Vertretungsbefugnis aus gesetzlichen Bestimmungen, aus der internen Geschäftsordnung oder aus der ordnungsgemäßen Vollmacht ergeben und nachgewiesen werden.

Personen die bereit sind im Erbentag mitzuarbeiten und Aufgaben der Deich- und Gewässerüberwachung zu übernehmen, müssen dem Deichverband bis 1 Woche vor dem entsprechenden Bezirkswahltermin schriftlich die Kandidatur bekanntgeben. Die vorgeschlagenen Personen erklären außerdem, dass sie im Falle einer Wahl diese auch anzunehmen und die übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Bei den Kandidatenvorschlägen ist nach bebauten und unbebauten Flächen zu unterscheiden. Dieses ergibt sich auf dem Beitragsbescheid.

Bei weiteren Fragen zur Erbentagswahl stehen Ihnen Frau Capel, Herr Janßen sowie Herr Pieper unter der Rufnummer (Tel. 02821 79990) bzw. per E-Mail unter info@dvxk.de gerne zur Verfügung.


Folgende Formulare zur Erbentagswahl stehen zum Download zur Verfügung: