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Beitragsarten

Hochwasserschutzbeiträge (HWB)

Die Aufwendungen für die Deiche werden auf die Flächenanteile der Verbandsmitglieder im Banndeichpolder verteilt.

Gewässerbeiträge (GWB)

Die Aufwendungen für die Gewässer sind auf die Flächenanteile der Verbandsmitglieder im gesamten Verbandsgebiet zu verteilen.

Schöpfwerksbeiträge (SWB) im Banndeichpolder (BP)

Die Aufwendungen für die Schöpfwerke werden auf die Verbandsmitglieder im Banndeichpolder und Außengebiet umgelegt. Polderflächen haben einen größeren Vorteil als das Außengebiet und sind daher doppelt bewertet.

Schöpfwerksbeiträge (SWB) im Außengebiet (AG)

Die Aufwendungen für die Schöpfwerke werden auf die Verbandsmitglieder im Banndeichpolder und Außengebiet umgelegt. Flächen im Außengebiet werden normal bewertet.

Obergrenzenrestflächen

Als Obergrenzen der im Kataster als bebaut ausgewiesenen Flächen gelten
a) für die landwirtschaftliche Bebauung 25 Ar,
b) für die Bebauung, die ausschließlich Wohnzwecken dient, 8 Ar.

Die Restflächen der durch diese Obergrenzenregelung gekappten Flächen werden gesondert ausgewiesen und wie unbebaute Flächen veranlagt.

Erschwererbeiträge

Mit Erschwererbeiträgen werden die Unterhaltungserschwernisse (Erschwernisse durch Anlagen in und am Gewässer) veranlagt. Hierzu zählen Brücken, Durchlässe, Uferbefestigungen und Einzelanlagen wie Gebäude, Masten und Leitungsausläufe.

Einleiterbeiträge

Die Einleitungserschwernisse werden nach eingeleiteter Wassermenge, einem unterschiedlichen Bewertungsfaktor sowie einem Beschaffenheitswert berechnet.

Grundbeitrag

Die Aufwendungen für die Mitgliederverwaltung werden als Grundbeitrag von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern erhoben. Hierzu werden die entstehenden Kosten für die Erhebung der Bescheide sowie für das Erstellen und Pflegen des Verbandskatasters auf die dinglichen Mitglieder verteilt.