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Besonderheiten

Für die Bereiche Hochwasser- und Schöpfwerksbeitrag gelten im Banndeichpolder nachstehende Besonderheiten.

Obergrenzenrestfläche

Für Grundstücke im Banndeichpolder gelten folgende Obergrenzen für die als bebaut ausgewiesenen Flächen:

  1. für landwirtschaftliche Bebauung: 25 Ar
  2. für ausschließlich zu Wohnzwecken dienende Bebauung: 8 Ar.

Die restlichen gekappten Flächen werden wie unbebaute Flächen veranlagt.

Insellagen

Bei Grundstücken im Banndeichpolder, deren natürliche Erhebung über dem Bemessungshochwasser 2004 liegen (sogenannte Insellagen) werden die entsprechenden Beiträge mit einem pauschalen Abschlag von 50 % versehen.