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Durchführen von Deichbegängen bei Hochwasser
Bei Hochwasser, insbesondere bei lang anhaltenden, hohen Wasserständen, müssen der Deich und sein Umfeld regelmäßig begangen und beobachtet werden, um Schadensstellen so frühzeitig wie möglich zu erkennen.
Die Intensität der Deichbegänge ergibt sich aus der Höhe des Hochwasserstandes, bezogen auf die Pegel Emmerich (EP) und Wesel (WP), und ist ebenfalls im verbandseigenen Deichverteidigungsplan festgelegt.
Auszug aus dem verbandseigenen Deichverteidigungsplan
Pegelstand | Pegelstand | Ereignis | Maßnahme |
---|---|---|---|
EP | WP | ||
ab 7,00 m | ab 8,25 m | Einsatzbesprechungen DV-intern | Einsatzplanung und Vorbereitungen |
ab 8,00 m | ab 9,40 m | Alarmstufe I | Deichbegang alle 24 Stunden - Zentrale an allen Wochentagen von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr besetzt |
ab 8,60 m | ab 10,00 m | Alarmstufe II | Deichbegang alle 12 Stunden - Zentrale an allen Wochentagen von 8:00 Uhr - 20:00 Uhr besetzt |
ab 9,20 m | ab 10,50 m | Alarmstufe III | Deichbegang alle 8 Stunden - Zentrale durchgehend besetzt |
Für die Organisation und Durchführung der Deichbegänge sind die einzelnen Bezirke des Deichverbandes bzw. deren Heimräte (Vorstandsmitglieder) eigenverantwortlich zuständig.
Für die eigentliche Durchführung der Deichbegänge ist der Deich in einzelne Wachbezirke unterteilt, die von den hierfür wiederum zuständigen und eingeteilten Bezirksmitgliedern des Ehrenamtes abgelaufen werden.
Die einzelnen Wachbezirke und die hierfür zuständigen Deichläufer sind in den Einsatzplänen der einzelnen Bezirke als Bestandteil des Deichverteidigungsplans aufgeführt. Dieser enthält auch Anweisungen, worauf bei den Deichbegängen geachtet werden muss.