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Finanzwirtschaft

Der Deichverband Xanten-Kleve kann nach § 8 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (NRW AG WVG) anstelle des Wirtschaftens nach einem Haushaltsplan ein kaufmännisches Rechnungswesen einführen.

Der Erbentag (Verbandsausschuss) hat die zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens erforderlichen Satzungsänderungen beschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde genehmigte diese Änderung der Satzung des Deichverbandes.

Seit dem 01.01.2007 wird die Buchhaltung des Deichverbandes nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Nachdem der Deichstuhl (Vorstand) des Deichverbandes den Entwurf des Wirtschaftsplans nach § 22 Verbandssatzung aufgestellt hat, setzt der Erbentag (Verbandsausschuss) nach § 15 Verbandssatzung den Wirtschaftsplan fest und beschließt über den Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite.

Der Wirtschaftsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Rahmen der Umsetzung eines kaufmännischen Rechnungswesens hat der Verband die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung und die Kostenrechnung eingeführt.

Der Wirtschaftsplan gliedert sich in den Erfolgsplan und den Vermögensplan. Als Anlage sind die Stellenübersicht, der Nachweis über Rücklagen und der Finanzplan beizufügen. Bezüglich des Wirtschaftsplans gelten die §§ 14 (1) und 15 bis 18 der Eigenbetriebsverordnung NW entsprechend.

Wirtschaftsplan 2023 in Euro
Erfolgsplan4.934.055
Vermögensplan24.629.500

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