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Rechtsmittel

Der Landtag NRW hat am 19.09.2007 das Bürokratieabbaugesetz II verabschiedet. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 01. November 2007 ist neben dem Bereich der kommunalen Steuern / Abgaben u.a. auf für den Bereich der Verbandsabgaben (Beitragsbescheide) die Möglichkeit des Widerspruchs entfallen.

Stattdessen kann nur noch unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstr. 39 zu erheben. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden. Auf die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung wird verwiesen. Bitte beachten Sie bei der elektronischen Klageerhebung die besonderen Vorschriften. Wenden Sie sich hierzu gegebenenfalls an das für Sie zuständige Verwaltungsgericht, denn die normale E-Mail wird im elektronischen Rechtsverkehr nicht anerkannt. Auch die Verfahrensarten, für die elektronische Dokumente eingereicht werden können, können von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein; auf die Anlage zur ERVVO VG/FG wird verwiesen. Abschließend wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht eine Gebühr verbunden sein kann.

Daher sollte bei Unstimmigtkeiten und Verständnisproblemen zu den Bescheiden zunächst Kontakt mit dem Fachbereich Verwaltung des Deichverbandes Xanten-Kleve aufgenommen werden. Dieser wird versuchen, Ihnen unbürokratisch zu helfen, Ihnen den Bescheid erläutern und eventuelle Fehler korrigieren. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Klagefrist für eine gerichtliche überprüfung durch eine solche Kontaktaufnahme nicht verändert wird. Die Telefonnummern der Mitarbeiter-/innen finden Sie auf dem Beitragabescheid.