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Wirtschaftsplanbeschluss 2022
Der vom Erbentag erlassene Beschluss über den Wirtschaftsplan regelt neben der Festsetzung des Wirtschaftplans mit seinen Erträgen und Aufwendungen sowie Einnahmen und Ausgaben für die Finanzwirtschaft wichtige Grundlagen wie die Aufnahmen von Krediten einschließlich Kassenkrediten zur Liquiditätssicherung sowie die Festsetzung der Hebesätze für die Verbandsbeiträge.
(Der akutelle Wirtschaftsplan steht unter Mitgliederservice / Download / Links zur Einsicht oder zum Download zur Verfügung.)
Der Beschluss über den Wirtschaftsplan des Deichverbandes Xanten-Kleve für das Haushaltsjahr 2022 hat folgenden Wortlaut:
Nach § 32 der Verbandssatzung des Deichverbandes Xanten-Kleve in Verbindung mit den §§ 14 (1) und 15 bis 18 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) wird folgender Beschluss für den Wirtschaftsplan 2022 gefasst:
1. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Erfolgsplan mit Erträgen und Rücklagenentnahmen von 4.695.963 € und mit Aufwendungen von 4.695.963 € festgestellt.
Der Vermögensplan wird mit Einnahmen von 21.171.000 € und mit Ausgaben von 21.171.000 € festgestellt.
2. Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans erforderlich ist, wird mit 4.030.000 € beschlossen.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 15.450.000 € festgesetzt.
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Jahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit 500.000 € beschlossen.
Beitragsbedarfsplanung 2022
Unter Berücksichtigung der Ansätze des Wirtschaftsplans für das Jahr 2022 sind die Berechnungsgrundlagen und Beitragsverhältnisse ermittelt und auf deren Grundlage die entsprechenden Beiträge der Verbandsmitglieder errechnet worden. Die Berechnung erfolgte nach den geltenden Veranlagungsregeln unter Berücksichtigung des Bemessungshochwassers (BHQ2004). Die Beiträge für die einzelnen Aufgaben sind getrennt zu ermitteln und nach dem im Wasserverbandsgesetz vorgeschriebenen Vorteilsprinzip umzulegen.
Der Beschluss über die Beitragsbedarfsplanung des Deichverbandes Xanten-Kleve für das Haushaltsjahr 2022 hat folgenden Wortlaut:
Der Erbentag beschließt die Festsetzung der ermittelten Hebesätze für das Wirtschaftsjahr 2022.
1. Hochwasserschutzbeitrag
Position | Beitragsart | € pro Ar |
---|---|---|
1.1 | bebaute Flächen im Banndeichpolder | 7,35 |
1.2 | unbebaute Flächen im Banndeichpolder | 0,05 |
1.3 | Obergrenzenrestflächen | 0,05 |
1.4 | Sommerpolderflächen | 0,15 |
2. Gewässerbeitrag
Position | Beitragsart | € pro Ar |
---|---|---|
2.1 | bebaute Fläche im Verbandsgebiet | 1,16 |
2.2 | unbebaute Fläche im Verbandsgebiet | 0,08 |
3. Schöpfwerksbeitrag
Position | Beitragsart | € pro Ar |
---|---|---|
3.1 | bebaute Fläche im Banndeichpolder | 2,55 |
3.2 | unbebaute Fläche im Banndeichpolder | 0,02 |
3.3 | Obergrenzenrestflächen | 0,02 |
3.4 | bebaute Flächen im Außengebiet | 0,68 |
3.5 | unbebaute Flächen im Außengebiet | 0,05 |
4. Erschwererbeitrag
Position | Beitragsart | |
---|---|---|
4.1 | Brücken, Uferbefestigungen, Stege, Rohrdurchlässe | 2,20 €/m |
4.2 | Gebäude, Masten, Leitungsläufe | 9,50 €/Stück |
5. Einleiterbeitrag
Position | Beitragsart | Beschaffenheitswert | € pro m³ |
---|---|---|---|
5.1 | Grundwasser, Sümpfungswasser | 0,10 | 0,04 |
5.2 | unverschmutztes Kühlwasser | 0,15 | 0,04 |
5.3 | gesammeltes Regenwasser | 0,20 | 0,04 |
5.4 | geklärtes Schmutzwasser | 0,25 | 0,04 |
5.5 | ungeklärtes Schmutzwasser | 0,35 | 0,04 |
6. Grundbeitrag
Grundbeitrag je Mitglied | 9,00 € |
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Kontakt
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